Mit dem Bonusheft wertvolle Prozente sichern

Mit dem Bonusheft können gesetzlich Krankenversicherte ihre Kosten beim Zahnarztbesuch deutlich senken. Ein Gesamtzuschuss bis zu 65 Prozent ist möglich, wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wird. Insbesondere bei teuren Behandlungen, etwa Zahnersatz, sind Patienten über jede Kostensenkung froh.

Das Bonusheft sollte jedem Krankenversicherten bekannt sein. Denn das kleine Heft gibt es schon seit 1989. Damals wurde es eingeführt, um Anreize für regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt zu schaffen. Wem das Bonusheft dennoch fremd ist, der sollte beim nächsten Kontrollbesuch einfach danach fragen. Je nach Alter des Inhabers gibt es vom Zahnarzt unterschiedlich oft einen Stempel ins Heft.

Wie funktioniert das Bonusheft?

Kinder und Jugendliche bekommen pro Halbjahr einen Stempel in ihr Bonusheft, wenn der Zahnarzt eine sogenannte „Individualprophylaxe“ durchführt. Diese „IP“ umfasst unterschiedliche Leistungen, beispielsweise

  • Entfernung von hartem Zahnbelag
  • Zahnschmelzhärtung durch lokale Fluoridierung
  • Aufklärung über Kariesursachen und dessen Vermeidung

Der Arzt oder Zahnarzthelfer vermerkt nach der Behandlung das Datum im Bonusheft. Im Idealfall sammeln junge Zahnarztpatienten auf diese Weise zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr 24 Stempel.

Ein Zahnarztbesuch pro Jahr reicht für das Bonusheft

Personen ab 18 Jahre sollten zwar ihrem Arzt halbjährlich einen Besuch abstatten. Doch den Stempel samt Datumsvermerk gibt es nur einmal im Jahr. Wer einmal sein Bonusheft vergessen hat, kann in der Regel darum bitten, das Ausfüllen nachzutragen. Auch wenn das Heft verloren geht, kann die Praxis anhand der Angaben in der Patientenkartei ein neues Bonusheft ausfüllen.

Wichtig ist allerdings, dass die Behandlung im fraglichen Zeitraum stattgefunden hat. Andernfalls gibt es keinen Stempel und Krankenversicherte müssen mit dem Sammeln der Marken von neuem beginnen.

Bonusheft: Zuschuss bis zu 30 Prozent

Der Zeitraum, in dem die Kontrolluntersuchungen ohne fehlenden Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden, entscheidet darüber, wie hoch der Zuschuss bei Zahnersatz ausfällt. Ein fünf Jahre lückenlos ausgefülltes Bonusheft belohnt gesetzlich Krankenversicherte mit einem um 20 Prozent erhöhten Festzuschuss. Bei zehn Jahren sind es sogar 30 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der Festzuschuss zum Zahnersatz insgesamt durch ein einwandfreies Bonusheft steigt.

Lückenloses BonusheftBonusGesamthöhe Zuschuss (Regelversorgung)
0 bis 4 Jahre0 %60 %
5 bis 9 Jahre20 %70 %
10 und mehr Jahre30 %75 %

Kassenpatienten sollten dabei unbedingt beachten, dass das Jahr bzw. Halbjahr, in dem der Zahnersatz notwendig wird, nicht beachtet wird. Ein Erwachsener muss daher seit 2010 das Bonusheft regelmäßig gepflegt haben, um 2015 die Zuzahlung in Höhe von 20 Prozent des Festzuschusses zu erhalten.

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Bonusheft nicht mit Bonusprogramm verwechseln

Das Bonusheft für den Zahnarzt ist nicht mit dem Bonusheft zu verwechseln, welches im Zuge eines Bonusprogrammes einer Krankenkasse ausgefüllt werden kann. Mit dem Bonusprogramm können sich Versicherte zwar teilweise eine Prämie sichern, zum Beispiel wenn sie eine professionelle Zahnreinigung (PZR) haben durchführen lassen. Doch mit den höheren Zuschüssen durch ein gut geführtes Bonusheft hat es nichts zu tun. Jedoch könnten mit einem Zahnarzttermin gleich beide Dinge abgehakt werden: den Eintrag ins Bonusheft und den Vermerk für die PZR in das Heft des Prämienprogrammes.