Festzuschuss: Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

2005 hat sich das System für die Festzuschüsse bei Zahnersatz geändert. Während es zuvor möglich war, dass Kassenpatienten abhängig vom Zahnarzt und Behandlung unterschiedliche Leistungen bei exakt dem gleichen Befund erhielten, ist dies nun einheitlich geregelt. Die Kassen beteiligen sich in Form des Festzuschusses zur Hälfte an den Kosten, welche eine Standardbehandlung verursacht.

Wenn eine Zahnarztbehandlung notwendig wird, fragen sich Patienten früher oder später, wie viel sie dabei selbst zahlen müssen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Zahnersatz nur einen Teil der Kosten. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Befund ab. Denn für diesen gibt es eine festgeschriebene Regelversorgung bzw. Standardtherapie. An deren Kosten beteiligt sich die Kasse über den sogenannten Festzuschuss zu 60 Prozent.

Unabhängig von der Behandlung: Festzuschuss auf 60 Prozent festgesetzt

Unabhängig davon, ob sich Zahnarztpatienten für die Regelversorgung oder eine andere Behandlungsweise entscheiden, bleibt der Festzuschuss bei Zahnersatz gleich hoch. Kostet dieser in der Standardbehandlung beispielsweise 800 Euro, dann erstattet die Krankenkasse 480 Euro. Wer sich gegen die Kassenbehandlung und stattdessen für eine hochwertige Versorgung entscheidet, erhält dennoch nur den Festzuschuss in Höhe von 480 Euro, auch wenn der gewählte Zahnersatz insgesamt 1.200 Euro kostet.

Festzuschüsse für Zahnersatz 2020

Der Festzuschuss wird jährlich angepasst. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch anhand von drei Beispielen, wie hoch der Festzuschuss für Zahnersatz 2020 bei bestimmten Behandlungen ausfällt.

Befund60%70%75%Härtefall
Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen627,04€731,54€783,80€1.045,06€
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer478,32€558,04€597,90€797,20€
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone194,34€226,73€242,93€323,90€

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Festzuschüsse bei Zahnersatz mit Bonusheft erhöhen

Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt in der Regel 60 Prozent. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und deren Dokumentation im sogenannten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss jedoch noch. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Bei zehn Jahren steigt der Festzuschuss auf 75 Prozent.

Die Festzuschüsse bei Zahnersatz für Personen mit einem begrenzten finanziellen Spielraum werden hingegen verdoppelt. Dies ist durch die Härtefallregelung festgelegt. Zu dem Personenkreis zählen Menschen, die durch den Eigenanteil bei der Zahnarztbehandlung unzumutbar belastet werden. Dies ist dann der Fall, wenn ihre monatlichen Einnahmen nicht höher als 1.274 Euro brutto sind (Stand 2020).

Verdopplung der Festzuschüsse mit Zahnzusatzversicherung

Der Festzuschuss spielt zum Teil auch beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine wichtige Rolle. Denn manche Tarife verdoppeln einfach nur den Festzuschuss. Das scheint für Verbraucher, die mit der Standardbehandlung zufrieden sind, sinnvoll zu sein. Denn durch die Leistungen der Krankenkasse und ihrer Versicherung sind ihre Zahnarztkosten gedeckt. Doch wer sich eine hochwertige Behandlung wünscht, wird mit solch einem Tarif einen Teil der Kosten weiterhin selbst tragen müssen.

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Zahnbehandlungen?

Der Festzuschuss bezieht sich in der Regel auf Zahnersatz. Reine Zahnbehandlungen wie eine Wurzelbehandlung sind meist Maßnahmen zum Erhalt des Zahns. Bestehen dabei eine hohe Erfolgschance und medizinische Notwendigkeit der Behandlung, erstatten die Krankenkassen die Kosten der Maßnahme oftmals komplett.