Regelversorgung: Zahnbehandlung auf Kassenniveau

Jeder Befund beim Zahnarzt kann mit einer von Experten festgelegten Versorgung behandelt werden. Diese sogenannte Regelversorgung bestimmt, wie viel Geld in Form des Festzuschusses die Patienten von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Dieser Zuschuss ändert sich nicht, auch wenn sich Versicherte für eine andere Versorgung als die Regelversorgung entscheiden.

Die Regelversorgung wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegt und stellt die „medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“ bei Zahnproblemen dar, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin. Durch die Regelversorgung etwa bei Zahnersatz ist eine Basisversorgung gesichert. Jedem Befund ist dabei eine entsprechende Standardbehandlung zugeordnet, die wiederum die Höhe des Festzuschusses bestimmt.

Regelversorgung, gleichartige und andersartige Behandlung

Der Festzuschuss deckt rund die Hälfte der Kosten durch eine Regelversorgung ab. Auch wenn sich Patienten für eine gleichartige oder andersartige Behandlung im Vergleich zur Basisversorgung entscheiden, bleibt der Zuschuss gleich hoch. Die beiden Behandlungsarten unterscheiden sich dabei darin, dass bei gleichartiger Versorgung zusätzliche Leistungen hinzukommen, etwa höherwertiges Material, während die andersartige Versorgung gänzlich von der Regelversorgung abweicht. Bei beiden Behandlungsarten entstehen Mehrkosten, die allein vom Patienten zu zahlen sind, sofern dieser keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat.

Befund entscheidet über Regelversorgung und Höhe des Festzuschusses

Die Regelversorgung legt nicht nur fest, wie viel der Behandlungskosten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen. Auch bei manchen Zahnzusatzversicherungen entscheidet die Höhe des Festzuschusses über den Leistungsumfang. Denn einige Tarife orientieren sich an der Regelversorgung. So gibt es Angebote, die lediglich den Festzuschuss verdoppeln oder bei Regelversorgung die kompletten Restkosten erstatten. Wer sich hingegen für eine andere Versorgung als die Standardbehandlung entscheidet, erhält bei der letztgenannten Variante keine Leistungen.

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Regelversorgung: Worauf ist bei einer Zahnzusatzversicherung zu achten?

Wird eine Zahnersatzbehandlung notwendig, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Darin werden unter anderem der Befund, die dafür vorgesehene Regelversorgung und die geplante Behandlung vermerkt. Heil- und Kostenpläne sind für Verbraucher nicht leicht zu verstehen, da die Mediziner für die geltende Regelversorgung Kürzel verwenden. Im zweiten Teil des Dokuments wird festgehalten, ob sich der Patient für eine von der Standardversorgung abweichenden Behandlung entschieden hat und welche Kosten damit verbunden sind.