Zahnspange und Brackets – Das zahlt die gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt auch bei Kindern nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnspangen und Co. Allerdings fallen hier schnell sehr hohe Kosten an. Manch eine Zahnzusatzversicherung kann helfen. Doch Vorsicht: Nicht jede Zahnversicherung eignet sich für Kinder!

Spätestens wenn die ersten Milchzähne ausfallen und bleibende Zähne durchbrechen, fragen sich viele Eltern besorgt, ob ihr Kind einer kieferorthopädischen Behandlung bedarf. Tatsächlich ist oft erst einige Jahre nach dem Verlust der ersten Milchzähne klar, ob eine Zahnspange oder eine andere Form der Korrektur notwendig ist. Wenn allerdings vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden zu einer Behandlung geraten wird, bedeutet dies in den meisten Fällen: Hohe Kosten. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt längst nicht alles.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden auch bei Kindern nur dann übernommen, wenn die Korrektur eine Zahn- oder Kieferfehlstellung medizinisch notwendig oder zumindest dringend erforderlich erscheint. Dazu wird zwischen 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) unterschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei den KIG 3-5. Aber auch dann werden vom Kostenanteil vorerst nur 80 Prozent erstattet. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Behandlung müssen die restlichen 20 Prozent von den Eltern selbst bezahlt werden. Erst dann wird dieser Eigenanteil von der Kasse rückwirkend erstattet.

Sonderleistungen müssen selbst bezahlt werden

Hinzu kommen Kosten für Leistungen, die nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Regelversorgung abgedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise „unsichtbare“ Zahnspangen und Versiegelungen für alle Zähne, die durch die Spange bzw. Brackets stärker von Karies bedroht sind. Wenn die Zahnkorrektur in die KIG 1 oder 2 fällt und eher kosmetischer Natur ist, müssen die Kosten sogar komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Zahnzusatzversicherung: Erstattung auch bei geringen Fehlstellungen

Einige Zahnzusatzversicherungen bieten abgesehen von Leistungen für Zahnersatz und Prophylaxe auch für kieferorthopädische Behandlungen. Eltern sollten dabei für ihre Kinder schon frühzeitig an eine Absicherung denken. Denn steht der Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss bereits fest, so zahlt die Versicherung in der Regel nicht für die entstehenden Kosten. Zudem sollten Eltern darauf achten, dass auch bei KIG 1 und 2 Leistungen erstattet werden. Einen unabhängigen Marktüberblick über Zahnzusatzversicherungen bietet auch die WaizmannTabelle für Kinder. Außerdem ist in der allgemeinen WaizmannTabelle vermerkt, ob sich ein Tarif auch für Kinder eignet.

Ergänzen Sie die Leistungen der Krankenkasse und schließen eine Zahnzusatzversicherung ab!

Vergleich anfordern