Stefan Bernhard Eck

Interview mit Stefan Bernhard Eck

Amalgam-Verbot für Schwangere und Kinder ist lediglich eine Kompromisslösung

Amalgam-Befürworter sprechen häufig davon, dass die Gesundheitsrisiken des Werkstoffs nicht eindeutig bewiesen seien. Doch um die Gesundheit von Patienten erst gar nicht zu gefährden, sollte für Stefan Bernhard Eck, Mitglied des Europaparlaments, das Vorsorgeprinzip gelten. Er bewertet die Entscheidung des Amalgam-Verbots bei Schwangeren und Kindern lediglich als Kompromiss.

 

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Das Europaparlament hat beschlossen, dass ab 1. Juli 2018 bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kein Amalgam mehr verwendet werden darf. Wie kam diese Entscheidung zustande?

Stefan Bernhard Eck: Die Beschränkung des Einsatzes von Zahnamalgam für Kinder und Jugendliche ist das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat auf Grundlage des Vorschlags der Europäischen Kommission. Diese hatte ursprünglich lediglich vorgeschlagen, Amalgam in verkapselter Form als obligatorisch festzuschreiben, was jedoch in der EU bereits weit verbreitet ist und keinesfalls als innovative Lösung präsentiert werden kann.

Das Europäische Parlament hingegen hat ursprünglich empfohlen, die Verwendung von Amalgam in der Zahnmedizin komplett zu verbieten (mit Ausnahme für medizinische Notfälle). Dieser Vorschlag bezieht sich auf eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2012, die ein Verbot von Dentalamalgam in der Zahnmedizin propagierte. In dieser Studie wird erläutert, dass neben dem Risiko für Ärzte, Angestellte, Patienten und Umwelt auch Krematorien eine wesentliche Rolle bei Quecksilberemissionen spielen, da bei der Verbrennung der Leichen etwaiges Amalgam im Mund in die Atmosphäre entweicht. Diesem Risiko begegnet man nicht mit Verkapselung.

Darüber hinaus zeigte das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission mit rund 85 Prozent der abgegebenen Meinungen eine klare Mehrheit für einen stufenweisen Ausstieg, beim Dentalamalgam. Dem Argument vieler Amalgam-Befürworter, wonach die Gesundheitsrisiken umstritten seien, lässt sich mit dem Vorsorgeprinzip begegnen, das in diesem Fall Gültigkeit haben sollte. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat jedoch konsequent abgelehnt.

Im April 2015 empfahl der als Beratungsgremium für die Europäische Kommission tätige Wissenschaftliche Ausschuss, dass bei der Behandlung von Schwangeren sowie Kindern mit Milchzähnen andere Werkstoffe als Amalgam die erste Wahl sein sollten. Somit sind wir letztlich bei dem Kompromiss für Kinder und Jugendliche gelandet.

Warum gilt der Beschluss des Europaparlaments nur für Schwangere und Kinder?

Stefan Bernhard Eck: Föten, Neugeborene und Kinder gehören zu der am stärksten gefährdeten Gruppe, da in der Wachstumsphase das Gehirn und das Nervensystem besonders sensibel auf Quecksilber reagieren. Da gesundheitliche Schädigungen schon bei geringen Mengen an aufgenommenem Quecksilber auftreten, konnte die Weltgesundheitsorganisation bis heute keine sichere Höchstgrenze für die Aufnahme von Quecksilber festlegen, sodass für diese Risikogruppen ein Komplettverbot beschlossen wurde.

Welche Alternativen schlagen Sie anstelle von Amalgam bei der Zahnbehandlung vor?

Stefan Bernhard Eck: Es gibt quecksilberfreie Alternativen zur Zahnbehandlung. Einige europäische Länder wie Schweden und Finnland haben Dentalamalgam verboten oder sind den Schritt des stufenweisen Austritts bereits gegangen.

Vielen Dank für das Interview, Herr Eck.