Zahnkrone – Infos zu Kosten, Material und Art

Als Zahnkrone werden sowohl die natürliche als auch die künstliche Zahnkrone bezeichnet. Eine Krone vom Zahnarzt kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Dabei hängen die Kosten vom Befund und von den Materialen ab, für die sich der Patient entscheidet. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten in der Regel nur zu einem bestimmten Prozentsatz.

Zahnersatz in Form einer Zahnkrone ist normalerweise dann möglich, wenn vom Zahn mehr als die Hälfte vorhanden ist. Der vorhandene Teil wird dann überkront. Ist der restliche Zahn für eine Zahnkrone nicht mehr geeignet, müssen Patienten andere Behandlungsmöglichkeiten wie Implantate oder Zahnbrücken in Betracht ziehen.

Wann ist eine Zahnkrone notwendig?

Eine Zahnkrone kann für Zahnarztpatienten aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Die natürliche Zahnkrone kann beispielsweise durch Karies stark zerstört worden sein. Zudem muss unter bestimmten Umständen der Zahn zum Befestigen einer Brücke überkront werden. Auch nach einer Wurzelbehandlung ist eine Zahnkrone sinnvoll, um den Zahn zu stabilisieren. Selbst nach einem Unfall, bei dem Zähne zu Schaden gekommen sind, stellen Zahnkronen eine geeignete Zahnbehandlung dar, um das Gebiss in seine ursprüngliche Form wiederherzustellen.

Verschiedenen Arten von Zahnkronen

Es gibt verschiedene Kronenarten, je nach Material, Aussehen und mit oder ohne Verankerung am bzw. im Zahn. Der Zahnersatz kann beispielsweise realisiert werden als

  • Vollgusskrone – auch Metall- oder Goldkrone genannt
  • Verblendkrone – hierbei wird die Krone mit einer zahnfarbenen Schicht überdeckt
  • Vollkeramikkrone – die gesamte Krone wird aus einer keramischen Masse hergestellt
  • Stiftkrone – Krone ist im Zahn verankert

Zahnkronen bestehen im nichtsichtbaren Bereich in der Regel aus Edelmetalllegierungen. Im sichtbaren Bereich wird die metallfarbene Zahnkrone mit Porzellan bzw. Keramik oder Kunststoff überzogen. Die Krone kann zudem ausschließlich aus diesen Stoffen bestehen, wenn Patienten Wert auf metallfreie Kronen legen.

Kosten der Zahnkrone: Zuschuss der Krankenkasse festgeschrieben

Die Kosten für eine Zahnkrone setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. So muss nicht nur der Zahnarzt selbst für seine Arbeit bezahlt werden, sondern auch die Kosten für das Material und die Herstellung der Zahnkrone müssen gedeckt werden. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Gesamtkosten der Regelversorgung, die vom Befund abhängt, zu 50 Prozent. Dieser Festzuschuss kann sich durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 65 Prozent erhöhen. Beläuft sich die Zahnbehandlung mit dem Zahnersatz beispielsweise auf 330 Euro, dann müssen Patienten zwischen 205 und 167 Euro selbst zahlen.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass sich der Eigenanteil erhöht, wenn sich Patienten für eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung entscheiden. Denn diese ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Der Zuschuss der Krankenkasse ist jedoch auf die Kosten der Standardversorgung festgeschrieben, sodass zusätzliche Kosten allein durch den Patienten zu tragen sind.