Ist die Zahnzusatzversicherung sinnvoll oder nicht?

Immer mehr Menschen legen Wert auf einen hochwertigen Zahnersatz. Dabei wird ein schönes und gepflegtes Gebiss immer mehr auch zu einer Kostenfrage. Doch wie sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen und für wen lohnen sie sich? Sind die Zuzahlungen für eine Metallgusskrone oder eine Brücke noch überschaubar, so kann ein Implantat durchaus ein komplettes Monatsgehalt verschlingen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt gesetzlich versicherte Patienten vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt.

Wann lohnt eine private Zahnzusatzversicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung ist auch im Jahr 2016 für alle gesetzlich Versicherte zu empfehlen, bei denen in Zukunft Aufwendungen für einen Zahnersatz zu erwarten sind. Wer bereits in jüngeren Jahren sehr viele Füllungen hat, bei dem sind künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Maßnahmen wie Kronen oder Brücken erforderlich.

Dies gilt auch für Personen, die bereits Wurzelfüllungen erhalten haben. Auch hier werden sich zu einem späteren Zeitpunkt Brücken bzw. Implantate kaum vermeiden lassen. In jedem Fall rechtzeitig sollten Patienten die unter einer Parodontitis leiden eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Erfahrungsgemäß kommt es hier bereits früh zu einem Verlust von Zähnen, die umfangreiche zahnärztliche Maßnahmen zur Folge haben. Für diese Menschen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Je früher eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge, daher kann sich auch schon eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnen.

Was sollte eine Zahnzusatzversicherung leisten?

Damit sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für den Versicherten auch wirklich lohnt, sollten bereits beim Vergleich gewisse Mindeststandards in jedem Falle abgedeckt sein. In jedem Fall sollte eine Übernahme des Zahnersatzes inklusive der Versorgung mit Implantaten enthalten sein.

Ebenfalls zur Grundabsicherung gehören Inlays aus Gold oder Keramik sowie keramische Verblendungen von Brücken und Kronen. Hierfür sollte die Zahnzusatzversicherung mindestens 60 Prozent der Kosten abdecken. Patienten die eine Erstattung von Implantaten wünschen sollten zudem darauf achten, dass auch der kostenaufwendige Knochenaufbau versichert ist.

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Minimale Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Selbst wer sich vorbildlich verhält, einmal pro Jahr zum Zahnarzt geht und sein Bonusheft über fünf Jahre führt, erhält durch die gesetzliche Krankenversicherung maximal 75 Prozent der Kosten zurück. Dabei gilt dieser Prozentsatz auch nur für die einfachste Form des Zahnersatzes, die sogenannte Regelversorgung. Für einen schadhaften Backenzahn wäre dies eine Metallgusskrone, für die gesetzliche Kassen einen Betrag in Höhe von 323,90 Euro ansetzen. Daraus ergibt sich eine maximale Erstattung in Höhe von 242,93 Euro.

Entscheidet sich der Patient für eine keramikverblendete Krone, so liegen die Kosten hierfür im Vergleich bei etwa 600 Euro. Da die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur einen festen Zuschuss leisten, bleibt der Erstattungsbetrag bei den 242,93 Euro. Die Differenz muss der Patient selbst tragen.

Nachteile einer Zahnzusatzversicherung

Welche Nachteile eine Zahnzusatzversicherung besitzt, ergibt sich zumeist aus den Vertragsbedingungen der verschiedenen Anbieter. Zunächst einmal sollte man sich bewusst machen, dass eine komplette Übernahme der Kosten nicht möglich ist. Auch bei den besten Angeboten müssen zwischen 10 und 15 Prozent der entstandenen Kosten vom Versicherten selbst getragen werden. Dazu haben sich die Versicherungen davor geschützt, dass Patienten noch kurz vor der Behandlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Hier besteht in den meisten Fällen eine kurze Wartezeit.

Für den Fall, dass ein Zahnproblem bereits vor Abschluss der Police bekannt ist, übernimmt die Versicherung hierfür keine Leistungen. Die Wartezeit beträgt je nach Versicherung bis zu acht Monate. Dazu bestehen bei einigen Versicherungen für bis zu fünf Jahre Höchstsätze, was die jährlichen Erstattungen betrifft. Es gibt aber auch schon Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit.

Ist eine Zahnzusatzversicherung immer möglich?

Zwar ist es grundsätzlich für jeden Menschen möglich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, jedoch kann die Versicherung einen Antrag auch ablehnen. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn aufgrund eines schlechten Gebisses bereits jetzt hohe Kosten zu erwarten sind. In keinem Fall sollten bei der Beantragung falsche Angaben zum Zustand des Gebisses gemacht werden. Die meisten Versicherungen überprüfen spätestens nach Erhalt der ersten Rechnung die gemachten Angaben und verweigern im Zweifelsfall eine Erstattung.

Wer kann auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten?

Zwar ist die Zahnzusatzversicherung eine durchaus sinnvolle Vorsorgemaßnahme, jedoch lohnt sie sich nicht für jeden. Personen, die von Natur aus über ein gutes und gesundes Gebiss verfügen, sodass in den kommenden Jahren keine größeren Maßnahmen zu erwarten sind, können durchaus auf eine solche Versicherung verzichten. Im Zweifelsfall ist es dann günstiger, das Geld für die Zusatzversicherung anderweitig zu sparen und später für eine erforderliche Zahnbehandlung zu verwenden.

Fazit zur Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für die meisten gesetzlich Versicherten, wenn diese Wert auf einen hochwertigen Zahnersatz legen. Um Ausschlüsse zu vermeiden, empfiehlt es sich die Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Bei einem guten Zustand der Zähne sind die Beiträge geringer und später durchgeführte Maßnahmen werden in jedem Falle übernommen. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, lohnt sich ein Blick auf die Ergebnisse der Zahnzusatzversicherung Tests.

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